DLM nimmt zur Revision der EG-Fernsehrichtlinie Stellung
Die EG-Fernsehrichtlinie soll nach dem Willen der deutschen Landesmedienanstalten weitgehend beibehalten werden. Die Regelungen hätten sich grundsätzlich bewährt, erklärten Vertreter der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) am 30.1.2002 in Düsseldorf bei Vorlage einer umfangreichen Stellungnahme zur Revision der Richtlinie. Das gelte insbesondere für eine Reihe von Bestimmungen über Fernsehwerbung, beispielsweise das Kennzeichnungs- und Trennungsgebot, das Verbot der Schleichwerbung, die Vorschriften zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Nach dem Willen der DLM soll auch das Verbot der Werbung für Arzneimittel und für verschreibungspflichtige ärztliche Behandlungen unverändert beibehalten werden. Ausdrücklich regeln wollen die Medienwächter in Zukunft, dass Werbung und Werbetreibende die übrigen Programmteile inhaltlich und redaktionell nicht beeinflussen dürfen. Der Fernsehwirtschaft entgegenkommen will die DLM andererseits bei modernen Werbeformen. So soll virtuelle Werbung grundsätzlich für zulässig erklärt werden, wenn sie eine am Ort der Übertragung ohnehin vorhandene Werbung ersetzt. Bei der Einblendung von Zeit, Spiel- und Messständen soll die Darstellung von Unternehmens- oder Produktbezeichnungen erlaubt werden, wenn sie mit dem Inhalt der Einblendung in einem funktionalen Zusammenhang stehen. Die Stellungnahme der DLM kann ab sofort im Internetangebot der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten (ALM) heruntergeladen werden.
Wegen der Umsetzung der bestehenden EG-Fernsehrichtlinie hat sich Deutschland erst vor kurzem eine Rüge der Europäischen Kommission eingehandelt. Nach einem Bericht des Evangelischen Pressedienstes (epd) vom November 2001 hat die für Bildung und Medien zuständige EU-Kommissarin Viviane Reding bei Bundesaußenminister Joschka Fischer (GRÜNE) auf "eklatante, wiederholte und schwere Verstöße" gegen Werbevorschriften der Richtlinie vor allem bei den Privatsendern Pro Sieben und SAT.1 aufmerksam gemacht. Die Verletzung der Vorschriften sei von den deutschen Landesmedienanstalten weder bemerkt noch geahndet worden, klagte Reding. Von den Vorfällen betroffen seien vor allem die Regelungen der Fernsehrichtlinie über die Werbedauer und über Werbesendungen für Kinder. Ermittelt hatte die Verstöße nach dem Bericht des epd ein privates Beratungsunternehmen, das im Auftrag der Kommission von Mitte September bis Mitte Oktober 2000 die Programme von ARD, ZDF, RTL, Pro Sieben und SAT.1 ausgewertet hatte. Dass vor allem die Vorschriften der Richtlinie zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in Deutschland nachlässig gehandhabt werden, ist nach der Untersuchung offensichtlich. So wurden nach Darstellung der Kommission im Berichtszeitraum allein beim Sender Pro Sieben in 153 Fällen Kindersendungen "missbräuchlich" durch Werbung unterbrochen. Die Landesmedienanstalten zeigten sich über die Vorwürfe überrascht.
Dokumente:
- Stellungnahme der DLM zur Revision der EG-Fernsehrichtlinie v. 29.1.2002
- EG-Fernsehrichtlinie vom 3.10.1989 (89/552/EWG), konsolidierte Fassung
Institutionen:
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