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06.02.2002; 17:21 Uhr
Verletzt Stefan Raabs "Bimmel Bingo" Recht am eigenen Bild?
Medienanstalten prüfen - Bedenken gegen neue Sendeformate aus den USA

Das "Bimmel Bingo", bei dem für die ProSieben-Sendung "TV Total" Bürger nachts aus dem Bett geklingelt und anschließend mit der Kamera gefilmt werden, verletzt möglicherweise das Recht der Betroffenen am eigenen Bild. Darauf wies die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) nach ihrer Sitzung am 5.2.2002 in Mainz hin. Die Medienwächter wollen den Beitrag deshalb nun von der Gemeinsamen Stelle Jugendschutz und Programm (GSJP) der Landesmedienanstalten überprüfen lassen. Beschäftigen soll sich die GSJP nach dem Willen der DLM auch mit den US-amerikanischen Sendeformaten "The Chamber" und "The Chair", die möglicherweise bald von deutschen Fernsehveranstaltern übernommen werden. Bei beiden Formaten handelt es sich um eine Art "Quäl-Quiz", bei dem die Kandidaten während der Befragung stärker werdender Hitze, Kälte und Stromstößen ausgesetzt werden. Der DLM-Vorsitzende Norbert Schneider warnte, deutsche Fernsehsender gingen bei Übernahme der Formate ein hohes Risiko ein, gegen geltendes Rundfunkrecht zu verstoßen. Schneider verwies auf die Regelungen im Rundfunkstaatsvertrag (RStV), die die Programmanbieter in ihren Beiträgen zur Achtung der körperliche Unversehrtheit und zur Wahrung der Menschenwürde verpflichten. "Die Landesmedienanstalten haben nach deutschem Medienrecht eine klare Schutzfunktion auch gegenüber Kandidaten, die freiwillig bei solchen Sendungen mitmachen", betonte der DLM-Vorsitzende. Ein abschließendes Urteil sei allerdings erst dann möglich, wenn konkret Sendungen ausgestrahlt würden.

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