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07.02.2002; 17:12 Uhr
USA: Ehemaliges "Playmate des Jahres" darf weiter mit Bezeichnung werben
Keine Verletzung von Markenrechten - Klage des "Playboy"-Magazins erfolglos

Ein ehemaliges "Playmate des Jahres" darf diese Bezeichnung auch noch nach Beendigung der Zusammenarbeit mit dem "Playboy"-Magazin für Werbezwecke verwenden. Zu diesem Schluss kamen am 1.2.2002 einmütig die Richter eines US-Berufungsgerichts in Pasadena. Im Fall hatte die Zeitschrift bereits im Jahr 1998 ein Nacktmodell verklagt, das die Bezeichnung mehrmals in seinem Internetangebot, einer Sex-Site, verwendet hatte. Enthalten war der Begriff unter anderem in den Meta-Tags des Angebots, um den Seiten zu mehr Treffern bei Internet-Suchmaschinen zu verhelfen. Das Magazin warf der ehemaligen "Playboy"-Mitarbeiterin, die in den Achtzigerjahren für nicht weniger als 13 Ausgaben der Zeitschrift abgelichtet worden war, deswegen Markenrechtsverletzung, Markenverfälschung, falsche Herkunftsbezeichnung und unlauteren Wettbewerb vor. Die Kläger rechneten sich gute Chancen aus, weil sie sich den Begriff "Playmate des Jahres" als Wortmarke hatten eintragen lassen. Trotzdem zog die Zeitschrift vor Gericht den kürzeren. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass es sich im Fall grundsätzlich um eine erlaubte, beschreibende Benutzung der Marke ("nominative use") handele. Die Verwendung des Begriffs unterstelle keine gegenwärtige geschäftliche Beziehung des Modells mit der Zeitschrift. Sie diene lediglich dazu, die Klägerin als Person zu identifizieren.

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[IUM/jz]

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