Verlage befürchten wegen Urheberrechtsreform Rechtsstreitigkeiten
Die deutschen Verlage befürchten nach der Verabschiedung des neuen Urhebervertragsrechts Rechtsstreitigkeiten. Das Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel (Börsenblatt) berichtet am 19.2.2002, schon jetzt hätten angesichts der bevorstehenden Änderung der Rechtslage einige Autoren und Übersetzer von ihren Verlagen Abrechnungen und Nachzahlungen verlangt. Das Börsenblatt warnte, die Novellierung des Urhebervertragsrechts werde den Verlegern "noch viel Arbeit bescheren". Für den März kündigte der Branchendienst eine Artikelserie an, in der die neuen Regelungen im Einzelnen erläutert werden sollen. Außerdem will das Börsenblatt auch die ersten Entscheidungen der Gerichte zu praktischen Fällen dokumentieren. Der Bundestag hatte den bis zuletzt heftig umstrittenen Kompromiss zur Reform des Urhebervertragsrechts am 25.1.2002 mit großer Mehrheit verabschiedet. Kernpunkte des Beschlusses sind die Einführung eines gesetzlichen Anspruches der Urheber auf angemessene Vergütung, die Aufstellung gemeinsamer Vergütungsregeln durch Urheber- und Verwertervereinigungen und eine umfangreiche Neufassung des sogenannten Bestseller-Paragraphen. Das Gesetzesvorhaben wird voraussichtlich am 1.3.2002 unverändert den Bundesrat passieren, so dass das Gesetz wie geplant am 1.7.2002 in Kraft treten kann.
Dokumente:
- Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses vom 23.1.2002 (Bundestags-Drs. 14/8058)
- Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 30.5.2001 (Bundestags-Drs. 14/7564)
Institutionen:
Permanenter Link zu dieser News Nr. 547:
https://www.urheberrecht.org/news/547/
Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.
Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.
Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!
Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.