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01.03.2002; 15:08 Uhr
Bundesrat billigt Urheberrechtsreform ohne Änderungen
Inkrafttreten wie geplant im Juli 2002 - "Gewinner Kulturwirtschaft insgesamt"

Der Weg für die von der Bundesregierung geplante Urheberrechtsreform ist frei. Der Bundesrat gab am 1.3.2002 ohne Einschränkungen grünes Licht für das Gesetz zur Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern, das nun wie geplant zum 1.7.2002 in Kraft treten kann. Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) erklärte anlässlich des Beschlusses in der Länderkammer, Gewinner des Gesetzvorhabens seien nicht nur die Urheber und ausübenden Künstler, sondern die Kulturwirtschaft in Deutschland insgesamt. Der Bundestag hatte den bis zuletzt heftig umstrittenen Kompromiss zur Neuregelung des Urhebervertragsrechts am 25.1.2002 mit großer Mehrheit verabschiedet. Kernpunkte des Gesetzes sind die Einführung eines gesetzlichen Anspruches der Urheber auf angemessene Vergütung, die Aufstellung gemeinsamer Vergütungsregeln durch Urheber- und Verwertervereinigungen und eine umfangreiche Neufassung des sogenannten Bestseller-Paragraphen. Die deutschen Verlage befürchten wegen der Urheberrechtsreform erhebliche Rechtsstreitigkeiten. Nach einem Bericht des Börsenblatts für den Deutschen Buchhandel (Börsenblatt) vom Februar 2002 haben angesichts der bevorstehenden Änderung der Rechtslage schon jetzt einige Autoren und Übersetzer von ihren Verlagen Abrechnungen und Nachzahlungen verlangt.

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