Rechtsanwälten mit Internetseiten droht Abmahnung
Rechtsanwälten, die im Internet mit eigenen Seiten vertreten sind, droht möglicherweise schon bald eine kostenpflichtige Abmahnung. Die Selbsthilfevereinigung abmahnwelle.de warnt, seit dem 4.3.2002 gehe ein Rechtsanwalt gegen Kollegen vor, deren Homepages nicht alle Pflichtangaben nach dem Teledienstegesetz (TDG) enthalte. Fehlten entsprechende Angaben, erhalte die betreffende Kanzlei eine Unterlassungserklärung wegen eines angeblichen Wettbewerbsverstoßes. Außerdem stelle der Rechtsanwalt aus dem saarländischen Merzig den Kollegen für die Abmahnung Gebühren in Höhe von rund 500 Euro in Rechnung. Betroffen seien Kanzleien im gesamten Bundesgebiet. Unabhängig von einer Abmahnung können auf Rechtsanwälte, deren Homepages nicht die vom TDG geforderten Angaben enthalten, auch von anderer Seite Kosten zukommen: Das Gesetz droht bei Fehlen der vorgeschriebenen Informationen Bußgelder bis zu 50.000 Euro an.
Nach § 6 des Teledienstegesetzes (TDG) müssen Anbieter geschäftsmäßiger Teledienste unter anderem Angaben zu Namen, Anschrift und Vertretungsberechtigten machen. Für eine Reihe von Berufen gelten seit Anfang des Jahres 2002 aber zusätzliche Veröffentlichungspflichten. So müssen Rechtsanwälte nun unter anderem nach § 6 Nr. 5 a TDG die Rechtsanwaltskammer angeben, der sie angehören. Nach § 6 Nr. 5 c TDG sind sie außerdem verpflichtet, die für sie einschlägigen berufsrechtlichen Regelungen zu bezeichnen und Angaben dazu zu machen, wie diese zugänglich sind. Für Rechtsanwälte sind das vor allem die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), die Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) und die Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA). Die entsprechenden Vorschriften des TDG dienen der Umsetzung der EU-Richtlinie zum elektronischen Geschäftsverkehr vom Juni 2000.
Dokumente:
- Teledienstegesetz (TDG) v. 22.7.1997 i. d. F. v. 14.12.2001
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) v. 1.8.1959 i. d. F. v. 13.12.2001
- Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) v. 26.7.1957 i. d. F. v. 11.12.2001
- EG-Richtlinie über den elektronischen Rechtsverkehr v. 8.6.2000(2000/31/EG)
Institutionen:
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