Nida-Rümelin verteidigt Gesetzentwurf zur Buchpreisbindung
Der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien, Staatsminister Julian Nida-Rümelin (SPD), hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Buchpreisbindung nachdrücklich verteidigt. Nida-Rümelin erklärte am 20.3.2002 in Berlin, die geplanten Regelungen seien erforderlich, um die kulturelle Vielfalt des deutschen Buchmarktes zu erhalten, kleinere Verlage im Kampf um Marktanteile zu stärken und den Autoren angemessene Vergütungen zu sichern. Produkte wie Bücher, die Grundlagen der Kultur vermittelten, dürften nicht dem Freihandel überlassen werden. Der Staatsminister zeigte sich überzeugt, dass der Gesetzentwurf auch mit europäischem Kartellrecht vereinbar sei. Die Vorschläge halte sich eng an entsprechende Regelungen des französischen Rechts, deren Vereinbarkeit mit dem EG-Vertrag die Gerichte mehrmals bestätigt hätten. Nida-Rümelin bekräftigte in Berlin, dass das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode verabschiedete werden solle. Der Gesetzentwurf werde zunächst dem Bundesrat zugeleitet. Vorgespräche hätten gezeigt, dass dort nicht mehr mit größeren Problemen zu rechnen sei.
Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels (Börsenverein) hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Buchpreisbindung begrüßt. Der Vorsteher des Börsenvereins, Dieter Schormann, hatte erklärt, der von Bundeswirtschaftsminister Werner Müller (parteilos) am 21.2.2002 vorgelegte Gesetzesvorschlag sei "lebenswichtig" für die deutsche Buchwirtschaft. Schormann meinte, der Entwurf decke sich zwar nicht in allen Punkten mit dem "Wunschzettel" des Börsenvereins, sei aber in sich schlüssig, ausgereift und handhabbar. "Die deutschen Buchhändler und Verlage werden mit diesem Gesetz, das ihre Existenz sichert, sehr gut leben können", bekräftigte Schormann. Als Buchhändler freue es ihn besonders, dass das geplante Gesetz nicht zuletzt den kleinen und mittleren Sortimentsbuchhandlungen helfe.
Mit dem Gesetzentwurf, den das Bundeswirtschaftsministerium gemeinsam mit dem Bundesbeauftragten für Kultur und Medien, Staatsminister Julian Nida-Rümelin (SPD), erarbeitet hat, soll die in Deutschland bisher privatrechtlich geregelte Buchpreisbindung auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden. Bislang regeln in Deutschland Verträge zwischen Verlegern und Buchhändlern, die sogenannten Sammelreverse, das Recht der Verleger, verbindlich den Ladenpreis für ihre Bücher festzulegen. Die Europäische Kommission hält diese Handhabung aber für unvereinbar mit europäischem Wettbewerbsrecht. Die Brüsseler Wettbewerbshüter drängen deshalb schon seit längerem auf ein Tätigwerden des deutschen Gesetzgebers. In Österreich und Italien sind entsprechende Gesetze bereits in Kraft getreten. Unter Druck gerät die Bundesregierung inzwischen auch durch das Europäische Parlament. Dessen Rechtsausschuss hat die Europäische Kommission am 19.2.2002 aufgefordert, eine Vorschlag für eine Richtlinie zur Preisbindung bei Verlagserzeugnissen vorzulegen.
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