Bundesregierung verweigert FDP Auskunft zu Tätigkeit der VG Kunst
Die Bundesregierung fühlt sich nicht verpflichtet, der FDP-Bundestagsfraktion über die Tätigkeit der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst (VG Bild-Kunst) Auskunft zu erteilen. Das Bundeskanzleramt erklärte in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Liberalen vom 20.2.2002, die Bundesregierung habe weder aufsichts- noch zuwendungsrechtliche Handhaben gegen die Verwertungsgesellschaft. Auch sonstige Beziehungen beständen nicht. Die Bundesregierung "bedauere", deshalb mangels eigener Zuständigkeit keine Auskunft zu den Fragen der Anfrage geben zu können. Das Bundeskanzleramt teilte allerdings mit, das zuständige Ressort habe die VG Bild-Kunst gebeten, ihrerseits zu den einzelnen Fragen Stellung zu nehmen. Das habe die Verwertungsgesellschaft mit Schreiben vom 25.2.2002 getan. Die FPD-Bundestagsfraktion und der Kulturausschuss des Bundestages erhielten das Schreiben zur Kenntnis. Außerdem werde die VG Bild-Kunst ihre Stellungnahme in ihrem Internetangebot veröffentlichen.
Hintergrund der Kleinen Anfrage der FPD-Bundestagsfraktion war die Rolle der VG Bild-Kunst bei der Errichtung der Stiftung Kulturfonds. Die Liberalen wollten mit der Anfrage klären, auf welcher rechtlichen Grundlage sich die Verwertungsgesellschaft an der Errichtung der Stiftung beteilt hatte. Die VG Bild-Kunst hatte einen Anteil von rund 920 Millionen Euro am Gründungskapital der Stiftung übernommen. Auskunft begehrten die FDP-Abgeordneten auch zu der Frage, welche Förderungen kulturell bedeutender Werke und Leistungen nach § 7 des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes (UrhWahrnG) die VG Bild-Kunst in den Jahren 1997 bis 1999 durchgeführt hat und welche Vorsorge dabei getroffen worden sei, dass die Förderung nicht willkürlich erfolgte. Außerdem wollte die Fraktion Genaueres zu den Vorsorge- und Unterstützungseinrichtungen wissen, die die VG Bild-Kunst nach § 8 UrhWahrnG einrichtet. Die Abgeordneten interessierten sich soweit nicht nur für die bereitgestellten Mittel, sondern auch deren tatsächliche Inanspruchnahme.
Dokumente:
- Antwort der Bundesregierung vom 12.3.2002 (BT-Drs. 14/8479)
- Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion vom 22.2.2002 (BT-Drs. 14/8305
Institutionen:
Permanenter Link zu dieser News Nr. 598:
https://www.urheberrecht.org/news/598/
Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.
Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.
Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!
Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.