Dokumentarfilmer wollen ARD und ZDF verklagen
ARD und ZDF müssen möglicherweise höhere Kosten für Dokumentarfilme einplanen. Der kressreport berichtet am 16.4.2002, die 700 Mitglieder der arbeitsgemeinschaft dokumentarfilm (a.g.dok) wollten die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wegen zu niedriger Honorare verklagen. Die Dokumentarfilmer fühlten sich von ARD und ZDF regelrecht "ausgebeutet", schreibt der Branchendienst unter Berufung auf a.g.dok-Vorstandsmitglied Jörg Langer. Für die Zweit- und Drittausstrahlung von Filmen gebe es "kaum Geld", und auch den sonstigen Verwertungsrechten seien die Dokumentarfilmer "nur eingeschränkt" beteiligt. Hintergrund des drohenden Rechtsstreits ist möglicherweise ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf (OLG). Die Richter hatten im Herbst 2001 Vertragsklauseln für unwirksam erklärt, in denen sich Fernsehsender von Filmproduzenten auch die Rechte zur nichtfernsehmäßigen Verwertung von Auftragsproduktionen hatten einräumen lassen (Az. 20 U 19/01).
(Die angesprochene Entscheidung des OLG Düsseldorf ist in ZUM 2002, S. 221 ff. abgedruckt.)
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