mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
16.04.2002; 20:17 Uhr
"Qualität und Quantität des deutschen Fernsehens auf Dauer kaum zu finanzieren"
DLM-Vorsitzender Schneider: "Haben auf zu großem Fuß gelebt"

Die Qualität und Quantität des deutschen Fernsehens ist auf Dauer kaum zu finanzieren. Diese Auffassung vertrat der Vorsitzende der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM), Norbert Schneider, am 16.4.2002 auf einer Veranstaltung in Potsdam. Schneider erklärte, noch sei das deutsche Fernsehangebot "weltweit einmalig". Allerdings habe man in Deutschland, was Vielzahl der Sender und Vielfalt des Programms angehe, "offenbar auf zu großem Fuß gelebt". Nachdem das duale System mit der Kirch-Gruppe einen von vier Hauptakteuren verloren habe, sei völlig unklar, wie die deutsche Medienlandschaft in Zukunft aussehen werde, meinte Schneider. Gleichzeitig wies der DLM-Vorsitzende darauf hin, dass die Bedeutung der Medienaufsicht durch die aktuellen Entwicklungen wachse. Die Probleme der Konzentration im Medienbereich würden durch die Globalisierung des deutschen TV-Marktes und den Eintritt neuer ausländischer Marktteilnehmer "schwerer lösbar als bislang". Zur gegenwärtigen Diskussion über die Begrenzung von Medienanteilen meinte Schneider, die Diskussion über eine mögliche größere Beteiligung des italienischen Ministerpräsidenten und Unternehmers Silvio Berlusconi an der Kirch-Gruppe zeige, dass die Vermischung von Meinungsmacht und Staatsgewalt "keine italienische Eigenart" sei. Man müsse sich die Frage stellen, ob eine solche Entwicklung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Staatsferne des Rundfunks vereinbar sei.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/jz]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 623:

https://www.urheberrecht.org/news/623/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.