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24.08.2020; 17:36 Uhr
Vergleich von Abtreibungen mit Holocaust rechtswidrig
Kristina Hänel gewinnt vor LG Hamburg

Der Vergleich von Abtreibungen mit dem Holocaust ist rechtswidrig. Das hat das LG Hamburg entschieden (324 O 290/19).

Klägerin war die deutschlandweit bekannte Ärztin Kristina Hänel, welche durch ihr Handeln bereits eine Debatte über § 219a StGB angestoßen hatte. Die Gießenerin wurde auf der Webseite "babykaust.de" vom beklagten Betreiber unter anderem als "entartet" bezeichnet und mit Wachmannschaften aus Konzentrationslagern verglichen. 

Die zuständige Kammer entschied nun, dass die Medizinerin dies nicht hinnehmen müsse. Ihr stehe deshalb ein Unterlassungsanspruch sowie ein Anspruch auf Geldentschädigung in Höhe von 6.000 € gegen den Betreiber zu. Da dieser nicht anwaltlich vertreten war, erging die Entscheidung als Versäumnisurteil. Der Beklagte hat nun zwei Wochen Zeit, um gegen das Urteil Einspruch einzulegen.

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