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03.09.2020; 09:29 Uhr
Google lässt sich mit Löschung zu viel Zeit
Gericht erlässt Bericht zufolge wiederholt einstweilige Verfügung gegen den Internetkonzern

Einem Bericht der LTO zufolge hat das LG Köln eine einstweilige Verfügung gegen Google erlassen, weil der Suchmaschinenbetreiber zu langsam auf Löschungsanträge reagiere. Den Erlass beantragte laut Meldung ein Unternehmen, welches sich gegen eine schlechte Bewertung in der Suchmaschine zur Wehr setzen wollte.

Wie die LTO berichtet, wandte sich das Unternehmen aus der Pharmabranche gegen eine 1-Stern-Bewertung eines anonymen Nutzers, welche es für unberechtigt hielt. Deshalb habe das Unternehmen per Anwalt Google zur Löschung aufgefordert, was aber mit Verweis auf die aktuelle Corona-Pandemie auch nach zwei Wochen seitens des Internetkonzerns noch nicht geschehen sei. Als auf eine wiederholte Abmahnung die Löschung nicht erfolgte, so der Bericht, habe man vor dem LG Köln den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt.

Dem Begehren gab das Gericht laut LTO mit der Begründung statt, dass das Unternehmen eine willkürliche Bewertung ohne sachlichen Hintergrund glaubhaft machen konnte. Da Google nicht bewiesen habe, dass der Bewertung eine reale Erfahrung zugrunde gelegen habe, habe das Interesse des Unternehmens an seiner sozialen Anerkennung überwogen. Schließlich sei laut LG Köln ein schnelleres Handeln vonseiten des Suchmaschinenbetreibers angezeigt gewesen.

Laut LTO gab der Anwalt des Unternehmens zu verstehen, dass noch weitere einstweilige Verfügungen gegen Google wegen anderer Verzögerungen bei Löschungsbegehren geplant seien. So gehörten solche Anträge mittlerweile zum Tagesgeschäft, da der Suchmaschinenbetreiber grundsätzlich nur sehr zögerlich auf Löschungsanträge reagiere. Man erhoffe sich durch den so erzeugten Druck zukünftig eine schnellere Bearbeitung der Anträge durch Google.

 

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