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15.02.2021; 14:18 Uhr
Werbeverbot im Saarland
Geöffnete Handelsbetriebe dürfen während Lockdowns nur noch für Produkte des täglichen Bedarfs werben

Das Saarland hat als erstes Bundesland ein Werbeverbot für Produkte, die nicht zum täglichen Bedarf oder zur Grundversorgung gehören, beschlossen. Das gab das Saarländische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr in einer Pressemitteilung bekannt.

Das Werbeverbot soll danach für "alle Handelsbetriebe gelten, die nach dem Schwerpunktprinzip während des Lockdowns ohne Einschränkungen ihr Warensortiment anbieten können". In den vergangenen Tagen hätten viele geöffnete Geschäfte "teilweise umfangreiche Werbemaßnahmen" durchgeführt, welche "nicht nur zu größeren Kundenströmen" führten sondern auch "unsolidarisch den Fachgeschäften gegenüber [seien], die zurzeit geschlossen bleiben müssen."

In Kraft treten soll das Verbot am 22. Februar, es sieht laut Pressemitteilung Bußgelder zwischen 1.000 und 10.000 € vor. 

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[IUM/th]

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