mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
18.08.2021; 13:52 Uhr
Anlasslose Videoüberwachung durch Polizei rechtswidrig
LTO über Entscheidung des LG Köln zu Videomaterial von Fußballfans

Das anlasslose Filmen von Fußballfans im Stadion durch die Polizei ist rechtswidrig, womit das hierdurch erlangte Beweismaterial nicht verwertet werden kann. Das ergeht laut LTO aus einem Beschluss des LG Köln (157 Ns 8/20).

Zwar sehe man laut Beschluss "eine große Gruppe meist halb nackter, teilweise etwas schwabbeliger junger Männer die trommeln, brüllen und grölen", so das Zitat in der Meldung bei LTO. Dies genüge aber nicht den Anforderungen von § 15 PolG NRW. Auch der mutmaßliche Erfahrungswert der Polizei, wonach die betroffene Fangruppe schon in der Vergangenheit regelmäßig Pyrotechnik abgebrannt habe, reiche tatbestandlich nicht aus, so die Meldung weiter.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/th]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 6680:

https://www.urheberrecht.org/news/6680/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.