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28.09.2021; 17:37 Uhr
Der Artificial Intelligence Act der EU-Kommission
Besprechung des Anwendungsbereiches COM(2021) 206 final

In einem Beitrag für das Rechtsportal juris gibt Dr. Lorenz Marx, L.L.M., einen Überblick über den Artificial Intelligence Act der EU-Kommission vom 21.04.2021, COM(2021) 206 final. 

Der Autor gibt einen Überblick über den sachlichen und räumlichen Anwendungsbereich und schließt mit einem Ausblick auf die Auswirkungen für die Praxis.

Nach der Legaldefinition des Art. 3 Abs. 1 des Artificial Intelligence Act ist dieser anwendbar auf KI-Systeme, bei welchen es sich um Software handelt, die auf Basis einer oder mehrerer in Anhang I des Artificial Intelligence Act aufgeführten Techniken und Konzepte entwickelt worden ist und im Hinblick auf eine Reihe von Zielen, die vom Menschen festgelegt werden, Ergebnisse wie Inhalte, Vorhersagen, Empfehlungen oder Entscheidungen hervorbringen kann, die das Umfeld beeinflussen, mit dem sie interagieren. 

Räumlich erstreckt sich der Anwendungsbereich des Kommissionsvorschlages auf Anbieter, die KI-Systeme in der Union in Verkehr bringen oder in Betrieb nehmen, unabhängig davon, ob diese Anbieter in der Union oder in einem Drittland niedergelassen sind (Art. 2 Abs. 1 Buchst. a) Artificial Intelligence Act), sowie Nutzer von KI-Systemen, die sich in der Union befinden (Art. 2 Abs. 1 Buchst. b) Artificial Intelligence Act) und Anbieter und Nutzer von KI-Systemen, die in einem Drittland niedergelassen oder ansässig sind, wenn das vom System hervorgebrachte Ergebnis in der Union verwendet wird (Art. 2 Abs. 1 Buchst. c) Artificial Intelligence Act).


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[IUM/nh]

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