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29.10.2021; 09:26 Uhr
Keine Einsicht in Twitter-Direktnachrichten des BMI
BVerwG verneint Anspruch aus IFG

Das BVerwG hat entschieden, dass aus § 1 Abs. 1 IFG kein Anspruch auf Einsicht in Twitter-Direktnachrichten des Bundesministeriums des Inneren (BMI) folgt (10 C 3.20). Das gab das Gericht am gestrigen Tag in einer Pressemitteilung bekannt.

In der Vorinstanz bejahte das VG Berlin noch einen entsprechenden Anspruch der Plattform Frag den Staat (vgl. Meldung vom 8. September 2020). Dem ist das BVerwG in der Sprungrevision nun nicht gefolgt.

Der Begriff "amtliche Informationen" erfordere "eine bestimmte Finalität der Aufzeichnung", so das Gericht in einer Pressemitteilung. Dabei dürfe nicht nur die Information selbst amtlicher Natur sein, sondern dies müsse gerade auch für ihre Aufzeichnung gelten. Das sei bei einer Plattform wie etwa Twitter aber nicht der Fall.

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[IUM/th]

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