Urheberrechtsverletzung durch CD-Verkauf auf "ebay"
Der britische Musiker Eric Clapton hat vor dem LG Düsseldorf erfolgreich gegen eine Frau für den versuchten Verkauf eines Konzertmitschnitts auf der Plattform ebay geklagt (12 O 164/21). Darüber berichtet das Online-Portal LTO.
Laut Meldung wollte die 55-Jährige die CD, die sie nach dem Tod ihres Mannes bei der Haushaltsauflösung fand, in dem Online-Auktionshaus verkaufen. Hiergegen gingen jedoch die Anwälte des Musikers im einstweiligen Verfahren vor, da es sich bei dem Mitschnitt angeblich um eine unautorisierte Aufnahme eines Konzertes von Clapton handele.
Das LG Düsseldorf ist dieser Argumentation nun gefolgt und hat der Unterlassungsklage stattgegeben. Keine Rolle spiele dabei, wie LTO das Gericht zitiert, dass die CD vermeintlich legal in einem Kaufhaus erworben wurde, da Clapton der Verbreitung der Aufnahme jedenfalls nie zugestimmt habe. Der Anwalt der Beklagten gab laut Meldung zu erkennen, dass seine Mandantin die Entscheidung nicht akzeptieren werde. Letztlich müsse ihm zufolge ein Sachverständiger klären, ob Clapton den Mitschnitt tatsächlich nie autorisiert habe.
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