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14.05.2002; 19:07 Uhr
Niederlage für Spiegel im Streit mit Bunten um Scharping-Titelbild
LG München I bejaht Verletzung von Urheberrechten - "Nahezu unveränderte Übernahme"

Das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" hat im Streit mit der Zeitschrift "Bunte" um ein Titelbild mit Bundesverteidigungsminister Rudolf Scharping (SPD) eine Niederlage einstecken müssen. Das Landgericht München I schloss sich in einem am 14.5.2002 veröffentlichten Urteil der Auffassung der "Bunten" an, dass der "Spiegel" im Sommer 2001 ein Titelbild der Zeitschrift nahezu unverändert übernommen und dadurch deren Leistungsschutzrechte verletzt habe (Az. 7 O 16110/01). Die Münchener Richter verurteilten das Hamburger Nachrichtenmagazin deshalb antragsgemäß dazu, eine weitere Verwendung der strittigen Abbildung zu unterlassen und dem Burda-Verlag, in dem die "Bunte" erscheint, Auskunft über den Umfang der Verwertung des Titelbildes und den dabei erzielten Gewinn zu erteilen. Der "Spiegel" kündigte an, Berufung gegen die Entscheidung einlegen zu wollen. Der Wortlaut des Urteils ist aller Voraussicht nach demnächst im Internetangebot der Münchener Rechtsanwaltskanzlei Prof. Schweizer erhältlich.

Der "Spiegel" hatte Ende August 2001 auf seiner Titelseite unter der Schlagzeile "Rudolf der Eroberer" in einer Fotomontage Bundesverteidigungsminister Scharping mit seiner damaligen Lebensgefährtin Kristina Gräfin von Pilati beim gemeinsamen Bad in einem Stahlhelm abgebildet. Die für die Montage verwendete fotorealistische Zeichnung des Paares ähnelt sehr einer Fotografie, die die "Bunte" kurz zuvor exklusiv auf ihrem Cover abgedruckt hatte. Die Redaktion der "Bunten" hatte dem "Spiegel" daraufhin "einen klassischen Fall von Bilderraub" und einen Verstoß "gegen alle guten Sitten" vorgeworfen. Unterschiede zwischen den beiden Bildern seien "nur mit der Lupe" erkennbar. Die Kollegen vom "Spiegel" sprachen dagegen von einem "Bildzitat". Bei der Abbildung handele es sich auf Grund der vorgenommenen Verfremdungen um eine eigenständige geistig-schöpferische Leistung.

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