LG Karlsruhe entscheidet zu Facebook-Hinweis
Ein Hinweis des sozialen Netzwerks Facebook an seine Nutzer, einen Beitrag vor dem Teilen erst zu lesen, ist rechtmäßig. Das hat das LG Karlsruhe im Wege der einstweiligen Verfügung entschieden (13 O 3/22 KfH).
Die Antragstellerin, welche einen politischen Blog betreibt, wendete sich gegen entsprechende Hinweise. Diese werden seit kurzem Nutzern des Netzwerks angezeigt, die eine Meldung teilen möchten, ohne diese Meldung zuvor angeklickt zu haben. Die Antragstellerin erkannte darin "paternalistische Anmaßungen".
Dem ist das LG Karlsruhe in seinem Beschluss jedoch nicht gefolgt. Der Hinweis Facebooks sei, so das Gericht in seiner Pressemitteilung, "(k)ein abträgliches Werturteil, sondern eine neutral gefasste Erinnerung an eigentlich Selbstverständliches". Auch sei hierin keine unzulässige Faktenprüfung zu erkennen. Der Beschluss ist laut LG Karlsruhe anfechtbar.
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