Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Versagung der Auskunft über Bestandsdaten
Das Bundesverfassungsgericht gibt mit jetzt veröffentlichtem Beschluss vom 19. Dezember 2021 (1 BvR 1073/20, Veröffentlichung in der ZUM bzw. ZUM-RD folgt) der Verfassungsbeschwerde der Grünen-Politikerin Renate Künast statt.
Hintergrund des Verfahrens sind Facebook-Kommentare aus den Jahren 2016 und 2019, wegen derer die Beschwerdeführerin Auskunft über personenbezogene Daten der Kommentierenden zur strafrechtlichen Verfolgung begehrt. Die Fachgerichte sahen jedoch nur in 12 von 22 Fällen strafbare Beleidigungen und einen daraus folgenden Anspruch auf Auskunft. Im Übrigen wurde ein Anspruch abgelehnt.
Das Bundesverfassungsgericht entschied nun, dass darin eine Verkennung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nach Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG zu sehen sei. Die Fachgerichte hätten bei ihrer Entscheidung die verfassungsrechtlich erforderliche Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und allgemeinem Persönlichkeitsrecht unterlassen.
In der Folge wird das zuständige Kammergericht nun angehalten sein, im Hinblick auf den Einzelfall die versäumte Abwägung nachzuholen. Dabei habe es zu prüfen, ob die Aussagen der Bildung einer allgemeinen Meinung zukämen oder lediglich der Herabsetzung der betroffenen Beschwerdeführerin dienten.
Eine Einschätzung bezüglich der Strafbarkeit der Aussagen tätigte das Bundesverfassungsgericht jedoch nicht.
Dokumente:
Permanenter Link zu dieser News Nr. 6805:
https://www.urheberrecht.org/news/6805/
Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.
Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.
Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!
Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.