Urteil des LG München I zur Anhörung bei einer Facebook-Kontosperrung
Das Landgericht München I hatte über die Pflicht zur Anhörung eines ehemaligen Facebook-Nutzers zu entscheiden (42 O 4307/19). Anlass war die Klage des Nutzers auf Wiederherstellung und Schadensersatz nach Sperrung seines Benutzerkontos ohne vorherige Anhörung.
Die Beklagte hatte das Konto aufgrund neun hochgeladener Bilder, welche als "Child Exploitative Imagery" (CEI) eingestuft wurden, dauerhaft gesperrt, wobei die Mitteilung über die Deaktivierung dem Kläger zeitgleich zuging. Dieser vertritt die Auffassung, er habe einen Anspruch auf vorherige Mitteilung über die künftige Sperrung des Benutzerkontos.
Zudem seien die streitgegenständlichen Bilder fälschlich eingestuft worden. Da sie im Rahmen eines privaten Gespräches versendet wurden, stellten sie keine überprüfbare Meinungsäußerung dar. Indem er das Konto nicht mehr nutzen könne, werde ihm der Kontakt zu Freunden und Familie versagt.
Um die Verbreitung solcher CEI-Bilder zu vermeiden, sei es Facebook gestattet, das Konto des betroffenen Nutzers zu sperren und das Vertragsverhältnis zu kündigen, so das Gericht.
Dokumente:
Permanenter Link zu dieser News Nr. 6806:
https://www.urheberrecht.org/news/6806/
Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.
Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.
Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!
Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.