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07.02.2022; 18:47 Uhr
Zugänglichmachung verlagsgebundener Fachartikel in Forschernetzwerk
LG München I bejaht Unterlassungsanspruch der Verlage gegen Plattform

Das LG München I hat einer Plattform, die als Netzwerk für Forschende fungiert, untersagt, verlagsgebundene Fachartikel öffentlich zugänglich zu machen; einen Schadensersatzanspruch hat das Gericht jedoch abgelehnt (21 O 14450/17). Das gab das LG München I in einer Pressemitteilung bekannt.

Dabei waren laut Gericht die Rechte an den entsprechenden Artikeln zwischen den Parteien hoch umstritten, da sowohl die klagenden Verlage ihren Sitz als auch die Autoren teilweise ihren Wohnort im Ausland hatten. Die beklagte Plattform wiederum verneinte ihre Verantwortlichkeit, da die Beiträge durch ihre Nutzer hochgeladen worden seien.

Zumindest für den Unterlassungsanspruch sah das Gericht nun den Nachweis der Rechteinhaberschaft durch die Kläger als gelungen an. Da die Vermutung des § 10 Abs. 3 S. 1 UrhG jedoch lediglich für Unterlassungsansprüche Geltung entfalte, habe der Nachweis hinsichtlich der Feststellung etwaiger Schadensersatzansprüche nicht gelingen können, so das Gericht weiter.

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