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02.03.2022; 15:14 Uhr
Vorschriften der NetzDG-Novelle unanwendbar
VG Köln sieht Verstoß gegen Unionsrecht

Zentrale Vorschriften der NetzDG-Novelle verstoßen gegen Unionsrecht und sind daher unanwendbar. Das hat das VG Köln in zwei Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes entschieden (6 L 1277/21, 6 L 1354/21).

Konkret geht es bei den Vorschriften um die Meldepflicht sozialer Medien an das Bundeskriminalamt, die ausgelöst wird, sofern die Betreiber auf ihren Plattformen mögliche Straftaten identifiziert haben. Die Anträge gestellt hatten in den beiden Verfahren Meta (ehemals Facebook) und Google.

Laut VG Köln habe der Gesetzgeber durch die Normen gegen das Herkunftslandprinzip der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr (ECRL) verstoßen. Auf Ausnahmevorschriften zu diesem Prinzip könne sich der nationale Gesetzgeber nicht berufen. In seiner Pressemitteilung weist das Gericht auch darauf hin, dass derzeit noch zwei weitere Verfahren betreffend Twitter und TikTok in derselben Angelegenheit anhängig seien.

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[IUM/th]

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