Streit um Anwendbarkeit von NetzDG-Vorschriften
Im Streit um zentrale Vorschriften der NetzDG-Novelle ziehen Google und Meta in die nächste Instanz. Darüber berichtet LTO.
Zunächst hatte das VG Köln entschieden, dass einige Vorschriften der Gesetzesnovelle unionsrechtswidrig und damit unanwendbar seien (vgl. Meldung vom 2. März 2022). Gegen den Beschluss haben die beiden US-Konzerne nun aber laut Meldung Beschwerde vor dem OVG NRW eingelegt - wenngleich diese im Ausgangsverfahren weitestgehend obsiegt hatten.
Konkret geht es den beiden Unternehmen laut LTO nun noch um die »Frage, ob die Betreiber sozialer Netzwerke dazu verpflichtet werden können, auf Antrag betroffener Nutzer ihre Löschentscheidungen zu überprüfen.« Bisher sei unklar, ob die Bundesrepublik Deutschland ebenfalls Beschwerde einlege.
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