Streit um Weitersendung von »RT DE«
Das VG Berlin hat einen Antrag des russischen Staatssenders RT DE auf einstweiligen Rechtsschutz gegen ein Weitersendeverbot der mabb abgelehnt. Das gab das Gericht in einer Pressemitteilung bekannt (VG 27 L 43/22).
»Der Bescheid sei bei summarischer Prüfung aller Voraussicht nach rechtmäßig«, so das Gericht. Die Antragstellerin sei entgegen ihres Vortrages Rundfunkveranstalterin des Programms und nicht nur eine bloße Produktionsdienstleisterin. Eine etwaige Beschränkung des Gesellschaftszwecks im Handelsregister könne daran nichts ändern.
Der Sender hatte vor gut zwei Wochen rechtliche Schritte gegen die Maßnahmen der mabb eingeleitet und möchte damit das verhängte Sendeverbot zu Fall bringen (vgl. Meldung vom 4. März 2022).
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