Verfassungsbeschwerde wegen »Tagesschau«-App erfolglos
Der Norddeutsche Rundfunk (NDR) ist vor dem BVerfG mit einer Verfassungsbeschwerde zur »Tagesschau«-App gescheitert (1 BvR 717/18). Darüber berichtet u.a. beck aktuell.
Die Sendeanstalt wendete sich laut Meldung gegen eine Entscheidung des OLG Köln, das die damalige Version der Nachrichten-App als zu presseähnlich und daher für rechtswidrig erachtete (OLG Köln ZUM 2017, 247). Laut Sender seien in der dortigen Entscheidung aber maßgebliche Aspekte der Rundfunkfreiheit unberücksichtigt geblieben.
Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde nun jedoch aufgrund der durch den 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag geänderten Rechtslage nicht zur Entscheidung angenommen. Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) sieht laut Meldung durch die Entscheidung bestätigt, dass die Regelungen des Medienstaatsvertrages zum Verbot presseähnlicher Angebote verfassungsgemäß seien.
Dokumente:
Institutionen:
Permanenter Link zu dieser News Nr. 6854:
https://www.urheberrecht.org/news/6854/
Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.
Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.
Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!
Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.