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31.03.2022; 09:58 Uhr
Wendler gegen Schönheitschirurgen
Schlagersänger laut »LTO« mit Erfolg vor LG Düsseldorf im Streit um Äußerungen zu Masken-Attest

Im Streit um Äußerungen zu seinem ärztlichen »Masken-Attest« hat der Schlagersänger Michael Wendler vor dem LG Düsseldorf einen Erfolg errungen, da der äußernde Schönheitschirurg vor Gericht eine Unterlassungserklärung abgegeben hat (12 O 49/22). Darüber berichtet LTO.

Der Arzt, der dem Schlagersänger ein Attest ausstellte, wonach dieser aus medizinischen Gründen von der Maskenpflicht befreit sei, deutete laut Meldung in einem Interview mit der BILD-Zeitung an, das Attest könnte gefälscht sein. Hiergegen ging Wendler im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes vor, da er die Behauptung für unwahr hielt.

Vor Gericht ließ der Schönheitschirurg nun durch seinen Anwalt eine Unterlassungserklärung abgeben, wonach er diese Äußerung nicht mehr wiederholen werde, so die Meldung weiter. Strittig bleibt aber nach wie vor, inwieweit der Arzt durch die Preisgabe von Einzelheiten aus der Krankengeschichte des Sängers gegen seine ärztliche Schweigepflicht verstoßen habe. Darüber möchte das Gericht laut LTO am 20. April entscheiden.

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