Urheberrecht vs. Eigentum
Das LG Potsdam hat den Abriss eines urheberrechtlich geschützten Gebäudes erlaubt. Darüber berichtet die Märkische Allgemeine.
Die klagenden Architekten des Gebäudes, dessen Eigenartigkeit sich insbesondere aus den vielen angebrachten Terrassen ergibt, wollten es laut Bericht der städtischen Immobilienholding gerichtlich untersagen, das Haus für den Neubau von Sozialwohnungen abzureißen.
Nun hat das LG Potsdam die Klage jedoch abgewiesen, so die Märkische Allgemeine. Ob das Architektenpaar hiergegen Berufung einlegen werde, sei, so die Meldung weiter, derzeit aber noch unsicher. Da es zu dem Thema bislang keine höchstrichterliche Rechtsprechung gebe, habe die Richterin laut Meldung jedoch Zweifel bekundet, ob in dem Verfahren »in der Berufungsinstanz schon Schluss wäre«.
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