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21.05.2002; 20:14 Uhr
Kritik an Veröffentlichung von Anleitungen zum Entfernen von Kopierschutz
Musikwirtschaft fordert Zeitschriften auf, Abdruck schon jetzt zu unterlassen

Nach dem Willen der deutschen Musikwirtschaft sollen schon jetzt keine Anleitungen zur Entfernung von Kopierschutzverfahren mehr veröffentlicht werden. Verbände der Musikverleger und des Musikhandels riefen am 21.5.2002 in einer gemeinsamen Erklärung Computerzeitungen und -zeitschriften auf, entsprechende Berichte auch schon vor Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie in deutsches Recht nicht mehr abzudrucken. Die Verbände beklagten, die veröffentlichten ausführlichen Anleitungen zum "Knacken" des Kopierschutzes von Musik-CDs und DVDs würden "immer dreister". Den Gesetzgeber forderte die Musikwirtschaft auf, die Richtlinie schnell umzusetzen. Der deutsche Musikmarkt sei durch die zunehmende Beliebtheit selbstgebrannter Musik-CDs erheblich gestört. Der Einsatz von Kopierschutzverfahren bringe für die Rechteinhaber keine Verbesserung, wenn sie straflos umgangen werden könnten.

In der letzten Zeit haben eine ganze Reihe großer deutscher Computerzeitschriften mit Titelgeschichten zur Entfernung von Kopierschutzverfahren veröffentlicht. Die "ComputerBild", mit rund einer Million Auflage mit Abstand Marktführer, titelt in seiner aktuellen Ausgabe beispielsweise mit dem Thema "DVD-Filme - Kopierschutz umgehen". Im Heft werden unter anderem ein Kurs "DVDs kopieren - so geht's" und ein Test "8 Kopierschutz-Knackprogramme" angeboten. Bereits Anfang Mai 2002 hatte die Zeitschrift mit ausführlichen Anleitungen zum Kopieren geschützter Musik-CDs und dem Test von "Kopierschutz-Killer-Geräten" aufgemacht. Chefredakteur Harald Kuppek schrieb dazu im Vorwort der "ComputerBild", die Musikindustrie stopfe trotz rückläufiger Verkaufszahlen Musikern wie Mick Jagger oder Michael Jackson weiter "die Taschen mit Millionen voll". Forderungen der Musikwirtschaft, Privatkopien gesetzlich zu verbieten, nannte Kuppek in diesem Zusammenhang "dreist". In der neuesten Ausgabe der Zeitschrift droht der Chefredakteur sogar, die Bundesregierung solle sich gut überlegen, ob sie die EU-Urheberrechtsrichtlinie im Wahljahr 2002 in deutsches Recht umsetze.

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