mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
21.05.2002; 20:54 Uhr
Neue Atempause für US-Internetradios im Streit über Nutzungsgebühren
Behörde lehnt Schiedsspruch des CARP ab - Endgültige Entscheidung Mitte Juni 2002

Im Streit mit der US-Musikwirtschaft um Nutzungsgebühren für die Ausstrahlung von Musik über das Internet gibt es für die US-Internetradios vorerst eine Atempause. Das bei der Bücherei des US-Kongresses angesiedelte US-Copyright Office teilte am 21.5.2002 mit, dass der Leiter der Behörde einen Vorschlag des Copyright Arbitration Royalty Panel (CARP) für entsprechende Abgaben abgelehnt hätte. Die Schiedsstelle hatte im Februar Sätze für die Internetausstrahlung von Musik festgesetzt, nachdem sich Rechteinhaber und Internetradios darüber nicht hatten einigen können. Nach dem Schiedsspruch sollten Unternehmen, die ihr Programm nur im Internet ausstrahlen ("web radios"), pro Lied und Hörer mindestens 0,14 US-Cent (etwa 0,15 Euro-Cent) zahlen. Für Sender, die zusätzlich auch auf herkömmlichem Weg empfangen werden können, wären nur 0,07 US-Cent (etwa 0,08 Euro-Cent) fällig geworden. Die Abgaben sollten ab dem 21.5.2002 rückwirkend ab dem Jahr 1998 fällig werden. Die Internetradios hatten gewarnt, die Erhebung der Abgaben auf ihre Angebote würde einem ganzen Wirtschaftszweig die wirtschaftliche Grundlage entziehen. Sie beklagen, die fälligen Beträge überstiegen die Einnahmen in typischen Fällen etwa das Doppelte. Die Rechteinhaber wiesen die Klagen zurück. Sie meinten, nach jahrelangen ergebnislosen Verhandlungen sei es an der Zeit, dass Musiker und Verlage eine angemessene Vergütung für die Nutzung ihrer Werke erhielten. Eine endgültige Entscheidung über die Sätze soll nun am 20.6.2002 fallen.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/jz]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 692:

https://www.urheberrecht.org/news/692/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.