Verbreitung von Sonderheft zu »Babylon Berlin« untersagt
Das rechtsextreme Magazin Compact darf eine geplante Sonderausgabe zur ARD-Fernsehserie Babylon Berlin nicht verkaufen. Das hat das LG Berlin in einer einstweiligen Verfügung entschieden (15 O 264/22), wie u.a. der Spiegel berichtet.
Laut Meldung druckte das Magazin u.a. Pressebilder, deren Nutzungserlaubnis jedoch nur beschränkt gewesen sei. Dementsprechend habe das LG Berlin den Antrag wegen fehlender Nutzungsrechte im Sinne der Produktionsfirma erlassen.
Laut Spiegel nannte der Chef des Magazins, Jürgen Elsässer, die Entscheidung »einen schweren Schlag für die Pressefreiheit«, durch den Compact ein Schaden von 60.000 € entstanden sei. Die Produktionsfirma X-Filme bestreitet den Vorwurf und distanzierte sich von dem Magazin, so die Meldung weiter.
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