mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
06.09.2022; 18:34 Uhr
Kein Schadensersatz für »Nirvana-Baby«
Gericht weist Klage wegen Verjährung ab

Spencer Elden, der auf dem berühmten Cover des Albums Nevermind der US-Band Nirvana als schwimmendes Baby unter Wasser zu sehen ist, ist mit einer Klage vor einem Gericht in den USA gegen die Mitglieder der Band gescheitert. Darüber berichtet u.a. die FAZ.

Elden fühlte sich durch die Darstellung laut Meldung ausgebeutet und forderte eine Summe von über einer Million Dollar von den Bandmitgliedern. Diese hätten durch das Foto, bei dem Elden in Richtung eines Geldscheins schwimmt, Kinderpornografie produziert. Das Gericht in Kalifornien wies die Klage nun aber wegen Verjährung ab, so die FAZ weiter, da Opfern von Kinderpornografie in dem Bundesstaat lediglich zehn Jahre lang ein Anspruch auf Entschädigung zustehe.

Dokumente:

[IUM/th]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 6968:

https://www.urheberrecht.org/news/6968/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.