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12.09.2022; 18:00 Uhr
Rechtliche Behandlung von »Rachepornos«
Beitrag auf »LTO« zur Rechtslage und Betroffenenrechten

In einem Beitrag für das Online-Portal LTO erläutert die Anwältin Diana Grün die Rechtslage zu sog. Rachepornos und gibt einen Überblick über die Rechte Betroffener.

Dort führt sie beispielsweise aus, dass die Veröffentlichung eines Rachepornos gemäß § 201a StGB strafbar sei und demzufolge mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft werden könnte. Außerdem könnten zivilrechtliche Ansprüche wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts geltend gemacht werden.

Im Einzelfall könne eine effektive Rechtsdurchsetzung Grün zufolge dadurch erreicht werden, ein Löschungsbegehren an Suchmaschinenbetreiber zu richten. Schließlich verweist sie auf das Portal »Am I in porn«, welches anhand einer Gesichtssuche dabei helfen könne, verletzende Rachepornos im Internet aufzuspüren.

Dokumente:

[IUM/th]

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