Regulatorisches Vorgehen gegen Desinformationen
Zwei Beiträge auf dem Verfassungsblog setzen sich kritisch mit der Frage auseinander, inwieweit Gesetzgeber gegen die Verbreitung von Desinformationen vorgehen sollten. Ausgangspunkt hierfür ist jeweils das jüngst verabschiedete türkische »Desinformationsgesetz« (vgl. Meldung vom 14. Oktober 2022).
Emine Ozge Yildirim stellt zunächst Details zu dem neuen Gesetz vor, bevor sie ausführt, dass die Türkei mit dem Erlass gegen ihre aus der EMRK folgenden Verpflichtungen verstoße. Außerdem werde das »Desinformationsgesetz« ihr zufolge einen »chilling effect« haben und dementsprechend zu einer vermehrt vorkommenden Selbstzensur führen.
Vor den »chilling effects« entsprechender Maßnahmen warnen auch Urs Saxer und Roman Kollenberg in ihrem Beitrag, auch im Hinblick auf die Anstrengungen liberaler Rechtsstaaten in Form des NetzDG oder des DSA. Über Wahrheit und Unwahrheit von Information sollte der letztlich der öffentliche Diskurs, und nicht der Gesetzgeber entscheiden, so die Autoren.
Dokumente:
- Beitrag von Emine Ozge Yildirim vom 20. Oktober 2022
- Beitrag von Urs Saxer und Roman Kollenberg vom 20. Oktober 2022
Institutionen:
- Verfassungsblog
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