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24.10.2022; 12:11 Uhr
Presseähnlichkeit von Nachrichten-App
SWR unterliegt mit »Newszone« vor LG Stuttgart

Die Nachrichten-App Newszone des SWR sei in Teilen presseähnlich und stehe damit im Widerspruch zum Medienstaatsvertrag (MStV). Daher hat das LG Stuttgart gegen den Sender eine einstweilige Verfügung erlassen (53 O 177/22), wie u.a. das Online-Portal beck-aktuell berichtet.

Die klagenden Verlage hielten die App laut Meldung für zu textlastig und damit für presseähnlich. Konkret ging es dabei um die Ausgestaltung der App vom 14. April 2022, so beck-aktuell weiter. Das LG Stuttgart folgte in einigen Fällen der Argumentation der Kläger und erklärte das in Rede stehende Angebot daher für wettbewerbswidrig.

Der SWR bedauere die Entscheidung, wie beck-aktuell den Intendanten Kai Gniffke zitiert, möchte diese nun zunächst prüfen und sodann über weitere Schritte nachdenken. Nachrichten-Apps der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten hatten schon in der Vergangenheit zu gerichtlichen Auseinandersetzungen geführt. Anfang dieses Jahres scheiterte der NDR mit einer Verfassungsbeschwerde, nachdem das OLG Köln die damalige Version der sog. Tagesschau-App als presseähnlich und damit rechtswidrig eingestuft hatte (vgl. Meldung vom 29. März 2022).

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