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16.11.2022; 16:21 Uhr
Boris Becker gegen Oliver Pocher
LG Offenburg sieht durch TV-Beitrag Ex-Tennisstar nicht in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt

Der ehemalige Tennisprofi Boris Becker wurde durch einen TV-Beitrag des Comedians Oliver Pocher nicht in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt. Das hat das LG Offenburg entschieden und in einer Pressemitteilung bekannt gegeben (2 O 20/21).

Streitgegenständlich war eine Sendung Pochers vom Oktober 2020. Dort wurde gezeigt, wie Becker unter fingiertem Anlass ein Pokal überreicht wurde. In dem Pokal befand sich Bargeld, das durch einen von Pocher initiierten Spendenaufruf »MAKE BORIS R!CH AGAIN« erlöst wurde. Geld, dessen Annahme Becker zuvor jedoch verweigert hatte. Der ehemalige Tennisprofi sah in der Verwendung der Film- und Tonaufnahmen eine Verletzung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts.

Dieser Argumentation folgte das LG Offenburg nun jedoch nicht. Zwar habe sich Pocher laut Gericht nicht auf eine wirksame Einwilligung Beckers berufen können, da Letzterem bei Anfertigung der Aufnahmen nicht deren satirischer Charakter mitgeteilt wurde. Jedoch handele es sich bei den Darstellungen um Bildnisse des Zeitgeschehens, so das LG Offenburg in seiner Pressemitteilung weiter. Aufgrund der Umstände des Einzelfalles überwöge laut Kammer somit die Meinungs- und Rundfunkfreiheit das allgemeine Persönlichkeitsrecht Beckers. Die Entscheidung ist laut Pressemitteilung noch nicht rechtskräftig.

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