Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinie
Da sechs Mitgliedsstaaten bislang die EU-Urheberrechtsrichtlinie von 2019 (DSM-RL) noch nicht umgesetzt haben, hat die EU-Kommission Klage vor dem EuGH erhoben. Darüber berichtet das Online-Portal EURACTIV in englischer Sprache.
Bei den Ländern soll es sich laut Meldung um Bulgarien, Dänemark, Finnland, Lettland, Polen und Portugal handeln. Weiterhin sollen die genannten Länder – mit Ausnahme von Dänemark – bislang auch nicht die parallele Online-SatCab-Richtlinie umgesetzt haben, was die Kommission in separaten Verfahren vor dem EuGH verhandeln möchte.
Die DSM-RL war schon während des Gesetzgebungsverfahrens hochumstritten. Im vergangenen Jahr hatte dann der EuGH in einem durch Polen angestrengten Verfahren entschieden, dass insbesondere der umstrittene Art. 17 DSM-RL mit höherrangigem Unionsrecht vereinbar ist (EuGH ZUM 2022, 534).
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