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11.04.2023; 11:49 Uhr
Kein Anspruch auf Kontofreischaltung
OLG Frankfurt verneint Anspruch gegen Facebook im Eilverfahren

Wird der Zugang zu einem privaten Facebook-Konto aus Sicherheitsgründen gesperrt, besteht im Eilverfahren kein Anspruch auf eine Kontofreischaltung. Das hat das OLG Frankfurt entschieden und in einer Pressemitteilung bekannt gegeben (17 W 8/23).

Das Konto der Antragstellerin wurde gesperrt, nachdem Facebook einen Verstoß gegen seine Gemeinschaftsstandards festgestellt hatte. Daraufhin behauptete die Antragstellerin, ihr Konto sei gehackt worden und beantragte eine einstweilige Verfügung, wonach Facebook das Konto wieder entsperren soll. Das LG Hanau erließ in der Vorinstanz jedoch lediglich ein Verbot, das Konto der Nutzerin zu löschen, lehnte aber die weitergehenden Anträge ab.

Dem schloss sich nun laut Mitteilung auch das OLG Frankfurt an. Die Antragstellerin sei durch das erlassene Verbot der Kontolöschung vorerst hinreichend geschützt. Für den darüber hinausgehenden Antrag auf Wiederherstellung des Zugangs habe sie es jedoch nicht geschafft, die besondere Dringlichkeit darzulegen, so das Gericht in seiner Pressemitteilung weiter. Es sei fernliegend, dass die Antragstellerin bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren nicht über andere Wege ihre sozialen Kontakte pflegen könne.

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[IUM/th]

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