mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
11.04.2023; 16:08 Uhr
Urheberrecht an »Micky Maus« erlischt
»RND« geht Frage nach, wie Disney-Konzern reagieren wird

Da mit Ablauf des Jahres 2023 das Urheberrecht an der Urform der von Disney entworfenen Figur Micky Maus erlöschen wird, befasst sich ein Beitrag des RND mit den möglichen Folgen für den Konzern.

Da die erste Version 1928 in einem Film unter dem Namen »Steamboat Willie« erstmalig in Erscheinung trat, läuft in diesem Jahr die Schutzfrist von 95 Jahren ab. Laut Meldung könnte dies für den Konzern schwere wirtschaftliche Folgen haben, da dieser seit Jahren rote Zahlen schreibe, Einnahmen jedoch bislang vor allem durch Lizenzen generiere. Derzeit sei noch ungewiss, wie Disney auf das Auslaufen reagieren werde.

Möglich sei etwa, dass der Konzern bei der Entscheidung über die Einleitung von rechtlichen Schritten danach differenziere, ob lediglich die Figur oder ganze Filmszenen verwendet würden, so das RND unter Berufung auf einen US-Urheberrechtsexperten. Darüber hinaus könne sich eventuell über das Markenrecht ein Schlupfloch ergeben, da dieses anders als das Urheberrecht nicht an Schutzfristen geknüpft sei. Unwahrscheinlich sei laut Meldung jedoch, dass Disney wie bereits in der Vergangenheit versuchen werde, über Lobbyarbeit eine nochmalige Verlängerung der Frist durch die Politik zu erreichen.

Schon seit einiger Zeit muss sich der Konzern mit der Frage beschäftigen, wie er künftig damit umgehen möchte, dass der urheberrechtliche Schutz seiner Werke ausläuft (vgl. auch Meldung vom 19. Juli 2022).

Dokumente:

[IUM/th]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 7107:

https://www.urheberrecht.org/news/7107/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.