mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
21.04.2023; 15:53 Uhr
EuGH zu Hintergrundmusik in Beförderungsmitteln
Gerichtshof bejaht öffentliche Wiedergabe

Der EuGH hat entschieden, dass die Ausstrahlung von Hintergrundmusik in Beförderungsmitteln eine öffentliche Wiedergabe ist. Das hat der Gerichtshof in einer Pressemitteilung bekannt gegeben (C-775/21; C-826/21, Veröffentlichung in der ZUM folgt).

Zwei rumänische Verwertungsgesellschaften erhoben gegen eine Airline sowie ein Eisenbahnunternehmen Klage auf Lizenzzahlung für die Ausstrahlung der Hintergrundmusik in ihren Zügen und Flugzeugen. Laut EuGH werde in diesem Fall der Wirtschaftsteilnehmer »in voller Kenntnis der Folgen seines Verhaltens tätig«, die Kunden würden andererseits ohne diese Tätigkeit nicht ohne Weiteres in den Genuss des geschützten Werkes kommen.

Sofern jedoch das nationale Recht in einer Regelung vorsieht, dass schon beim Vorhandensein entsprechender Einrichtungen wie Lautsprechersysteme eine widerlegliche Vermutung für eine öffentliche Wiedergabe spricht, so steht dem das Unionsrecht entgegen. Allein aus der Existenz entsprechender Systeme folge nämlich noch keine öffentliche Wiedergabe, so der EuGH in seiner Pressemitteilung weiter.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/th]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 7113:

https://www.urheberrecht.org/news/7113/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.