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27.04.2023; 10:00 Uhr
Entscheidung zu »Recht auf Vergessen« erwartet
Laut »beck aktuell« soll Urteil zu Google-Suche in den nächsten Wochen verkündet werden

Nachdem der BGH bereits am Dienstag hierzu verhandelt hat, soll in den nächsten Wochen eine weitere Entscheidung zum sog. »Recht auf Vergessen« folgen. Darüber berichtet das Online-Portal beck aktuell.

Streitgegenständlich sind kritische Artikel, die angezeigt werden, wenn bei der Suchmaschine Google die Namen der Kläger eingegeben werden. Im Dezember hatte hierzu der EuGH nach einer Vorlage des BGH entschieden, dass Suchmaschinenbetreiber grundsätzlich nicht dazu verpflichtet sind, aktiv Nachforschungen hinsichtlich des Wahrheitsgehaltes anzustellen (EuGH ZUM 2023, 114).

Laut Meldung habe der vorsitzende Richter Stephan Seiters in der Verhandlung schon angekündigt, dass die Entscheidung der Vorinstanz des OLG Köln mit den Vorgaben des EuGH im Einklang stehen könnten. Auch damals hatte das OLG entschieden, dass Suchmaschinenbetreibern keine proaktiven Prüfpflichten auferlegt werden können (OLG Köln GRUR-RS 2018, 53040).

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