Streit um »Paris Bar Version 1–3«
Am vergangenen Montag verhandelte die 42. Zivilkammer des Landgerichts München I im Rechtsstreit zwischen einem freischaffenden Künstler und der Nachlassverwalterin des bereits verstorbenen Künstlers Martin Kippenberger (Az. 42 O 7449/22). Gegenstand des Rechtsstreits sind die Werke »Paris Bar Version 1–3«. Darüber berichtet u.a. Zeit Online.
Der klagende Künstler, Götz Valien, macht geltend, Miturheber der genannten Gemälde zu sein. Hintergrund des Verfahrens ist ein Auftrag Kippenbergers aus dem Jahre 1991. Damals beauftragte Kippenberger ein »Kinoplakatmalunternehmen«, die Hängung seiner Ausstellung in der Paris Bar in Berlin auf Grundlage eines zur Verfügung gestellten Fotos zu malen. Den Auftrag führte Valien aus. Es folgten zwei weitere Versionen des Bildes mit geringfügigen Abweichungen, wovon nur eine Version noch von Kippenberger in Auftrag gegeben worden war.
Der Kläger trägt vor, er habe bei der Anfertigung der Bilder einen Gestaltungsspielraum wahrgenommen und sei daher als Miturheber anzusehen. Dies bestreitet die Beklagte und hat Widerklage erhoben. Die Verkündung einer Entscheidung ist für den 7. August 2023 vorgesehen.
Eine ausführliche Darstellung des Rechtstreits von Winfried Bullinger ist in der Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht nachzulesen (ZUM 2022, 673).
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