mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
19.05.2023; 16:25 Uhr
LG Karlsruhe zu »Radio Dreyeckland«
Gericht lässt Anklage gegen Redakteur nicht zu

Das LG Karlsruhe hat das Hauptverfahren gegen den Redakteur des Senders Radio Dreyeckland, der in einem Onlineartikel das Archiv der mittlerweile verbotenen Vereinigung linksunten.indymedia verlinkt haben soll, nicht eröffnet. Darüber berichtet u.a. der Spiegel.

Nach einer Durchsuchung bei dem Radiosender hatte die Staatsanwaltschaft Karlsruhe Anfang Mai Anklage gegen den Redakteur wegen des Tatverdachts der Unterstützung einer verbotenen Vereinigung (§ 85 StGB) erhoben (vgl. Meldungen vom 14. März 2023 und vom 4. Mai 2023). Das LG Karlsruhe sah jedoch nach eigener Prüfung keine hinreichende Wahrscheinlichkeit für eine Verurteilung. Der Redakteur habe, indem er den Link setzte, keine Vereinigung unterstützt, sondern zulässige Presseberichterstattung betrieben. Zudem existiere die Vereinigung linksunten.indymedia nicht mehr, sodass eine Unterstützung auch nicht mehr möglich sei. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte, die den Redakteur im Verfahren vertreten hatte, wertete diese Entscheidung als wegweisend.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/ee]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 7135:

https://www.urheberrecht.org/news/7135/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.