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27.06.2023; 18:36 Uhr
SS-Vergleich bei Facebook
Strafurteil des OLG Hamm

Das Ober­lan­des­ge­richt Hamm hat ein Facebook-Mitglied, das eine Fo­to­mon­ta­ge mit SS-Ver­gleich auf sei­ner öf­fent­li­chen Face­book­sei­te postete, rechtskräftig zu einer Geld­stra­fe verurteilt (4 ORs 46/23). Dies geht u.a. aus einer Meldung bei beck aktuell hervor.

Die Montage zeigte ein Foto des Ham­bur­ger Pres­se­spre­chers der Po­li­zei neben dem SS-Ober­sturm­füh­rer Wer­ner Os­ten­dorff mit SS-Ab­zei­chen. Das Gericht stellte fest, dass es sich dabei um einen Fall des verbotenen Zeigens von verfassungsfeindlichen Kennzeichen handele. Der Beitrag habe auch im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie keinen Mehrwert für den Meinungsbildungsprozess. Dass das Facebook-Mitglied die Montage nicht selbst erstellt habe, sei unerheblich gewesen.

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