Presserechtlicher Auskunftsanspruch auch gegen Bundesfinanzministerium
Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einem weiteren presserechtlichen Eilverfahren entschieden, dass auch das Bundesfinanzministerium (BMF) zu den Hintergründen eines von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) für die BBBank aufgenommenen Grußworts Auskunft erteilen muss (27 L 28/23). Dies geht aus einer Meldung bei beck aktuell hervor.
Hintergrund des Verfahrens waren Recherchen des Spiegels, wonach Lindner mit der BBBank privat in einer Kreditbeziehung gestanden habe und nach Aufnahme des Grußwortes sein privater Kreditrahmen noch erweitert worden sei. In einem Verfahren gegen die in diesem Zusammenhang ermittelnde Generalstaatsanwältin hatte das VG Berlin bereits zuvor in einem anderen Eilverfahren einen presserechtlichen Auskunftsanspruch angenommen (VG 27 L 49/23, vgl. Meldung vom 9. Juni 2023).
Das VG Berlin bejahte in dem hiesigen Verfahren einen Anspruch in Bezug auf vier Fragen. Dies betraf u.a. die Frage, ob Lindner den privaten Kredit vor Aufnahme des Grußworts gegenüber der Bank offengelegt hatte. Fünf weitere Fragen wurden allerdings für unzulässig erachtet; sie beträfen insbesondere private Belange des Ministers.
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