Medienaufsicht zu Transparenzangaben bei YouTube
Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Medienanstalten hat erstmalig beanstandet, dass Google Ireland Ltd. die nach dem Medienstaatsvertrag (MStV) notwendigen Transparenzangaben bei YouTube in formeller Hinsicht nicht erfülle. Dies geht aus einer Pressemitteilung der Medienanstalten hervor.
Das medienrechtliche Transparenzgebot umfasst für Medienintermediäre u.a. die Pflicht, Informationen darüber, warum bestimmte Inhalte angezeigt werden, leicht zugänglich bereitzuhalten (§ 93 Abs. 1 Nr. 2 MStV). Dies sei nicht der Fall gewesen. Nach einer Anhörung sei daher mit Bescheid vom 28. Juni 2023 die Beanstandung erfolgt. Google muss die Transparenzdefizite nun innerhalb von vier Wochen ab Zugang des Bescheides beheben.
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