Schönbohm gegen ZDF II
In einem Beitrag auf LTO analysiert Dr. Felix W. Zimmermann die Erfolgsaussichten einer Klage des ehemaligen BSI-Präsidenten Arne Schönbohm gegen das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF). Der Beitrag in der Sendung ZDF-Magazin Royale des Moderatoren Jan Böhmermann sei zwar kein »Ruhmesblatt«, er sei jedoch presserechtlich unbedenklich.
Schönbohm hatte zuletzt angekündigt, sich auf dem Klagewege gegen Äußerungen Böhmermanns zu wehren, die dieser im Rahmen seiner Sendung im Herbst 2022 getätigt hatte. In der Sendung hatte Böhmermann den Verdacht geäußert, Schönbohm habe mit russischen Nachrichtendiensten in Kontakt gestanden und kommentierte dies u.a. mit dem Hinweis »Die Cybersicherheit ist in Gefahr durch den Chef der Cybersicherheit in Deutschland« (vgl. Meldung vom 31. August 2023).
Zimmermann erachtet die angegriffenen Äußerungen letztlich jedoch für unbedenklich. Der Beitrag in der Sendung Böhmermanns habe jedenfalls nach aktueller Kenntnis keine falschen Tatsachenbehauptungen verbreitet. Gegen einen gerichtlichen Erfolg hinsichtlich der geltend gemachten Persönlichkeitsrechtsverletzung spreche letztlich auch, dass sich Schönbohm erst rund 11 Monate nach Ausstrahlung der Sendung dagegen zur Wehr setze. Zudem sei die angekündigte Entschädigungssumme von 100.000 EUR überzogen.
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