Generative KI und das Urheberrecht
In einem Beitrag auf dem Kluwer Copyright Blog setzten sich Christophe Geiger und Vincenzo Iaia, beide Luiss Guido Carli Universität, mit den Möglichkeiten einer gesetzlichen Vergütungsregelung für maschinelles Lernen von generativer Künstlicher Intelligenz (KI) auseinander.
Der Beitrag befasst sich mit einer der (zwei) urheberrechtlichen Hauptfragen im Zusammenhang mit generativer KI und betrifft die sogenannte »Input-Seite«: Die Autoren widmen sich der Frage, ob das KI-Training Urheberrechte verletzt und insbesondere, wie eine gesetzliche Vergütungsregelung ausgestaltet werden könnte. Mit einer gesetzlichen Lizenz könne ein Kompromiss geschaffen werden, der einerseits ein attraktives Umfeld für künstliche Kreativität schaffe und gleichzeitig menschliche Urheber nicht marginalisiere. In Teil 1 des Beitrags stellen die Autoren verschiedene Gesetzesvorschläge vor.
Unter anderem mit den im Beitrag aufgeworfenen Fragen wird sich auch das anstehende Symposion des Instituts für Urheber- und Medienrecht am 10. November 2023 befassen. Eine Anmeldung zur kostenlosen Tagung »Generative K.I. und das Urheberrecht – Eine komplizierte Beziehung« ist weiterhin über die Anmeldemaske hier möglich.
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