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08.11.2023; 17:13 Uhr
Verpixelte Polizisten
Entscheidung des EMGR

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat mit Urteil vom 31. Oktober 2023 u.a. entschieden, dass es kein generelles und vom Berichterstattungskontext unabhängiges Verbot der Veröffentlichung von unverpixelten Bildern von Polizeibeamt:innen gibt (9602/18). Darüber berichtet u.a. LTO.

Dem Verfahren lag ein Rechtsstreit eines Polizisten gegen Bild.de zugrunde. Bild.de hatte in zwei Berichten über eine Auseinandersetzung zwischen einem Mann und mehreren Polizeibeamten in einem Club in Bremen berichtet. Dies wurde auch durch Videoaufnahmen untermalt, die die Polizeibeamten unverpixelt zeigten. Dagegen hatte sich ein Beamter gewehrt und vor den deutschen Gerichten mit seiner auf Unterlassung und Schadensersatz gerichteten Klage Erfolg gehabt.

Der EGMR urteilte nun, dass nach Abwägung der widerstreitenden Positionen, die Meinungsäußerungsfreiheit aus Art. 10 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) auf der einen Seite und das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens aus Art. 8 EMRK auf der anderen Seite, nur die erste Berichterstattung durch Bild.de mangels Ausgewogenheit unzulässig gewesen sei. Insbesondere dürfe es kein generelles Verbot jeglicher zukünftiger Veröffentlichung von unverpixelten Bildern von Polizeibeamten bei ihrer Arbeit geben. Das Urteil des EGMR wird gemäß Art. 44 EMRK rechtskräftig, wenn die Bundesrepublik Deutschland innerhalb von drei Monaten nach der Entscheidung keine Verweisung an die Große Kammer des EGMR beantragt.

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