Urheberrecht für USM?
Der Bundesgerichthof (BGH) hat über die Frage zu entscheiden, ob das modulare Möbelsystem »USM Haller« als Werk der angewandten Kunst Urheberrechtsschutz genießt (I ZR 96/22). Dies geht aus einer Pressemitteilung des BGH hervor.
Die Klägerin und Herstellerin des »USM-Möbelsystems« wendet sich gegen das Angebot der Beklagten, die einen Online-Shop für Ersatz- und Erweiterungsteile für dieses Möbelbausystem betreiben. Die Ersatz- und Erweiterungsteile entsprechen in Form und Farbgebung den Original-Komponenten des »USM-Möbelsystems«. Daher verletzte das Angebot der Teile das Urheberrecht der Klägerin. Ergänzend macht die Klägerin einen wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz geltend.
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